Marie Ringler 02

http://www.datonet.at/kanonmedia/080507_14_mr.mov
AR:
Kannst du dieses Grundsicherungsmodell ein bisschen näher erläutern? Es gibt ja verschiedene Modelle, bzw. ist das eines, das spezifisch auf KünstlerInnen ausgelegt ist oder wie trifft das grundsätzlich eine Bevölkerung?
MR:
[…] Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass es Grundsicherung für alle Bevölkerungsgruppen geben sollte. Wenn das aber vordergründig in den nächsten beiden Jahren nicht verwirklichbar ist, dann könnten wir ja einmal mit den Künstlerinnen und Künstlern beginnen – als einer – offensichtlich – Gruppe von Menschen, die in besonders prekären und schwierigen Verhältnissen leben und die aber mit ihrer Arbeit Wesentliches leisten.
Das Grundsicherungsmodell schaut in groben Zügen so aus, dass quasi eine Mindestgrenze definiert ist von – je nach Berechnungen – 8-900,– Euro, unter die – sozusagen – diese Person nicht fallen soll mit ihrem Einkommen. D.h., es gibt eine ganze Reihe von sozialen Transferleistungen, die ja zum Teil auch Künstlerinnen und Künstler bekommen, und die würden dann angerechnet werden. Und die Idee ist, dass man zumindest 900,– Euro bekommen sollte im Monat. Das ist wenig Geld, aber es ist soviel, dass man davon in irgendeiner Form überleben kann, dass man außerdem sozialversichert ist, pensionsversichert ist und diese zusätzlichen Absicherungen hat.
Das ist ganz grob gesprochen. Jetzt gibt [e]s natürlich ganz viele Fragen? wie grenzt man ab? Wer ist Künstler, Künstlerin? Wer ist wirklich anspruchsberechtigt? Wie kommt man dazu usw. und so fort, aber da gibt es ein ganz ausführliches Konzept, das ich aber jetzt nicht referieren werde.
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